Heutzutage ist es nicht unbedingt mehr erforderlich, dass einem Studium das Abitur oder die Fachhochschulreife vorausgeht. An Präsenz-Universitäten werden auch Studenten unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abitur aufgenommen – meist werden dafür eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung vorausgesetzt. Ein BWL Fernstudium ist dann zumindest fachbezogen möglich.

Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Fernstudium ohne Abitur zu absolvieren. Private Fernhochschulen nehmen jederzeit auch Menschen auf, die „nur“ über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügen. So kann man sich beispielsweise für ein BWL Fernstudium ohne Abitur einschreiben – und hält viele Lernmonate später stolz sein Diplom in den Händen. Auf diese Weise kann die berufliche Laufbahn vorangetrieben werden, ohne dass zunächst ein studienqualifizierender Schulabschluss nachgeholt werden muss. Ist das Diplom oder der Bachelor erst einmal überreicht, so interessiert es ohnehin niemanden mehr, welcher Schulabschluss dahintersteht. Das absolvierte Fernstudium eröffnet völlig neue berufliche Möglichkeiten und lässt Fach- und Führungspositionen in greifbare Nähe rücken. Auch Gehaltserhöhungen können durch die fachliche Weiterbildung mit qualifizierendem Abschluss herausgeschlagen werden.

Das Fernstudium ohne Abitur ist in der Regel nicht an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen geknüpft. Natürlich erleichtert eine zuvor absolvierte fachbezogene Ausbildung oder eine entsprechende Berufstätigkeit im Vorfeld das Erlernen und Verinnerlichen der Studieninhalte. Doch mit Selbstdisziplin, Motivation und Freude am Lernen und Studieren kann ein BWL Fernstudium ohne Abitur oder auch ein anderer Fernstudiengang ohne Probleme absolviert werden. Der große Vorteil gegenüber Präsenz-Studiengängen: Das Lernen erfolgt bequem von Zuhause aus und kann zeitlich flexibel gestaltet werden. So lässt sich eine qualifizierende Weiterbildung problemlos auch mit Beruf und Familie verbinden. Der bestehende Job muss für das Studium nicht aufgegeben werden – und die Kosten, die für ein Fernstudium entstehen, können unterdessen wieder steuerlich geltend gemacht werden. Unter Umständen beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Studiengebühren – nachfragen lohnt sich!